Wußten Sie…
das Versicherungen Schäden durch herabfallende Gebäudeteile und Sach- und
Personenschäden nur übernehmen, wenn Sie entsprechendes auch nachweisen können –
z.B. dass eine regelmäßige Dachwartung von einem Fachbetrieb durchgeführt wurde
(Wartungsvertrag)?
Wußten Sie…
das Sie dazu sogar nach § 836 BGB verpflichtet sind?
Zusätzlich schützen auch Sie sich!
Eine regelmäßige Dachwartung und Rinnenreinigung schützt Ihre Immobilie vor
überlaufendem Wasser und Wassereinbruch und somit vor teuren Wasserschäden!
Undichtigkeiten an Ihrer Dachrinne reparieren wir Ihnen gerne kostengünstig
auf Wunsch!