das Versicherungen Schäden durch herabfallende Gebäudeteile und Sach- und Personenschäden nur übernehmen, wenn sie entsprechendes auch nachweisen können – z.B. dass eine regelmäßige Dachwartung von einem Fachbetrieb durchgeführt wurde (Wartungsvertrag)?
Wussten Sie, dass Sie dazu sogar nach § 836 BGB verpflichtet sind?
Schützen Sie auch sich!
Eine regelmäßige Dachwartung und Rinnenreinigung schützt Ihre Immobilie vor überlaufendem Wasser und Wassereinbruch und somit vor teuren Wasserschäden.
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