das Versicherungen Schäden durch herabfallende Gebäudeteile und Sach- und Personenschäden nur übernehmen, wenn sie entsprechendes auch nachweisen können – z.B. dass eine regelmäßige Dachwartung von einem Fachbetrieb durchgeführt wurde (Wartungsvertrag)?
Wussten Sie, dass Sie dazu sogar nach § 836 BGB verpflichtet sind?